Patientenverfügung

Sie dient als Ihre persönliche Vorsorge für den schweren Krankheitsfall: Sie können über alle medizinischen Maßnahmen verfügen und die Behandlungen ausschließen, die Sie nicht wünschen.

Falls Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Wünsche zu äußern, tritt die Patientenverfügung in Kraft. Für Ärzte und Pflegepersonal dient sie als verbindliche Grundlage ihres Handelns.

Allgemeine Formulare erhalten Sie im Internet als Download. Dokumentieren Sie Ihre Wünsche möglichst genau und eindeutig, sodass Unklarheiten ausgeschlossen werden können.

www.bmjv.de

Organspende

Mit der Hilfe eines Organspendeausweises entscheiden Sie, ob Sie in Ihrem eigenen Todesfall Organe oder Gewebe an schwer erkrankte Menschen spenden möchten. Dabei können Sie alle oder nur bestimmte Organe benennen. Sie haben auch die Möglichkeit zu dokumentieren, dass Sie keinesfalls als Spender/in zur Verfügung stehen.

Für Ihre Angehörigen entsteht im Sterbefall so eine Sicherheit. Organspendeausweise sind z. B. in Apotheken oder Arztpraxen kostenlos erhältlich oder auch als Download im Internet.

www.organspende-info.de

Testament

Das Testament muss handschriftlich aufgesetzt oder notariell verfasst und beurkundet werden. Es muss außerdem mit Ihrem vollständigen Namen unterschrieben werden sowie Ort und Datum enthalten.

Bitte haben Sie Verständnis: Als Bestatter dürfen wir Sie zu erbrechtlichen Themen nicht beraten. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte von Rechtsanwälten und Notaren für die Beratung rund um das Thema Nachlass.