Digitaler Nachlass

Alle Tätigkeiten auf den Portalen, die der/die Verstorbene im Internet aktiv genutzt hat, müssen im Sterbefall rechtzeitig geprüft und ggf. verwaltet werden. Nur so kann sicher ausgeschlossen werden, dass für die Hinterbliebenen Zusatzbelastungen und -kosten entstehen.

Ob Internetbanking, Social Media oder getätigte Einkäufe und abgeschlossene Abonnements: Sprechen Sie uns an. Wir vermitteln gerne professionelle Dienstleister für die zuverlässige Regelung des digitalen Erbes.